Mit einem Balkonkraftwerk 800 Watt Strom erzeugen – während das in anderen EU-Ländern oft legal ist, warten Deutsche noch auf neue Regeln. Trotzdem können sich Kaufinteressierte schon jetzt auf die Entwicklung vorbereiten.
Neue Regeln für Balkonkraftwerke 2024: Alles, was ihr nun wissen solltet!
Die nachfolgenden neuen Regeln für Balkonkraftwerke gelten zumindest in der Theorie ab 2024. Aufmerksamkeit ist dennoch weiterhin geboten. Denn der Termin für die finale Sitzung zur Verabschiedung der Anpassungen, der ursprünglich für Mitte Januar anberaumt war, ist inzwischen wieder auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Bis zu dieser Abstimmung gelten vorerst (Stand Ende Januar 2024) die alten Regeln. Diese Veränderungen könnten 2024 in Kraft treten:
- Einspeisung von bis zu 800 Watt möglich: Bisher durften ihr als Besitzerinnen und Besitzer einer Balkon-PV-Anlage bis zu 600 Watt ins Stromnetz einspeisen. Nun wurde die Obergrenze auf 800 Watt angehoben.
- Anmeldung wird einfacher: Künftig entfällt die bisher erforderliche Meldung der Inbetriebnahme der Anlage an den Stromnetzbetreiber. Ab 2024 müsst ihr das Balkonkraftwerk nur noch im Marktstammdatenregister eintragen lassen.
- Rückwärts drehende Zähler sind vorübergehend erlaubt: Als Besitzerinnen und Besitzer einer Photovoltaikanlage entnehmt ihr dem Stromnetz Strom und fügt auch welchen zu. Dafür war bislang ein sogenannter „Zweirichtungszähler“ erforderlich. Übergangsweise bis 30. April 2024 soll stattdessen auch ein rückwärts drehender Zähler erlaubt sein. Diese galten bisher als Ordnungswidrigkeit.
- Schuko-Stecker sind ausdrücklich erlaubt: Schuko-Stecker waren bisher nicht explizit verboten. Laut den neuen Regeln für Balkonkraftwerke dürft Ihr sie nun aber ausdrücklich benutzen, um die Anlage anzuschließen. Mehrfachsteckdosen hingegen sind weiterhin verboten.
- Balkonkraftwerke als privilegierte Maßnahmen: Die Stecker-Solar-Anlagen sollen künftig im Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen festgehalten sein. Dies garantiert Mieterinnen und Mieterinnen den Anspruch, ein Balkonkraftwerk betreiben zu können.
Sind jetzt 800 Watt Balkonkraftwerk erlaubt?
Eigentlich war die Einführung der 800 Watt Grenze für Mini-Photovoltaikanlagen bereits konkret für den 1. Januar 2024 geplant, allerdings hat der Bundestag im Dezember 2023 nur einen kleinen Teil der Solarpaket Regeln verabschiedet.
Alle weiteren Inhalte sollen dagegen erst am 22. März 2024 zur Abstimmung kommen. Daher müssen Balkonkraftwerk Interessenten sich aktuell noch etwas gedulden.
Wann werden 800 Watt Balkonkraftwerke erlaubt?
Bisher lässt sich leider noch nicht konkret sagen, ab welchem Stichtag die neuen Balkonkraftwerk Regeln in Kraft treten. Denn es gibt zwar einen neuen Abstimmungstermin im März 2024, wir wissen jedoch nicht, ob dann die Verabschiedung aller Neuerungen erfolgt oder nur ein weiterer Teil in Kraft tritt.
Sobald weitere offizielle Angaben dazu verfügbar sind, werden wir sie jedoch hier ergänzen.
Kann man den Wechselrichter von 600 Watt auf 800 Watt umstellen?
Falls der eigene Wechselrichter nicht ab Werk Upgrade fähig ist, kann er durch einen zusätzlichen 200 Watt Wechselrichter ergänzt werden. Für besonders alte Modelle bietet sich teilweise jedoch auch ein kompletter Austausch durch ein WLAN-Gerät mit automatischer Ertragsmessung an.
Außerdem kann es Sinn machen, das Balkonkraftwerk mit zusätzlichen Solarmodulen auszustatten, um von einer dauerhaft höheren Leistung zu profitieren und so die Stromkosten noch mehr zu senken. Immer mehr Hersteller bieten dafür spezielle Erweiterungssets, die jeder Nutzer mit wenigen Handgriffen selbst montieren kann.
Was passiert, wenn ich mehr als 800 Watt einspeise?
Falls die PV-Module zusammen beispielsweise 1500 Watt erzeugen, profitieren Nutzer trotzdem von den vereinfachten Balkonkraftwerk Regelungen, solange ihr Wechselrichter der aktuell geltenden 600 Watt bzw. der bald gültigen 800 Watt Grenze entspricht.
Denn maßgeblich ist in diesem Fall nicht die Gesamtmenge an erzeugtem Strom auf dem Dach oder Balkon, sondern die Leistung des Wechselrichters. Er darf ab 2024 maximal 800 Watt Leistung haben, während die Solarmodule insgesamt bis zu 2000 Watt erreichen dürfen.
Liegt die Leistung darüber, so muss der Anlagenbesitzer einen deutlich größeren bürokratischen Aufwand in Kauf nehmen und meist einen Fachmann mit dem Anschluss ans Hausnetz beauftragen.
Expertentipp: Wer vermeiden will, dass sein Stromertrag durch den Wechselrichter zu stark gedrosselt wird, kann z. B. zwei 600 Watt starke Wechselrichter innerhalb einer Anlage kombinieren. Wie dies genau funktioniert, zeigt unser 2000 Watt Balkonkraftwerk Vergleich.
Was gilt beim Balkonkraftwerk-Anmelden 2024?
Viele Mini-Solaranlagenfans scheuen sich vor der Balkonkraftwerk Anmeldung, weil sie sich vor komplizierten Formularen und langwierigen bürokratischen Prozessen fürchten. Das muss jedoch nicht sein, denn die Registrierung beim Netzbetreiber soll ab 2024 entfallen und die Anmeldung im Marktstammdatenregister lässt sich innerhalb weniger Minuten online durchführen.