Solarstrom einspeisen ohne Anmeldung – wie viele Balkonkraftwerke sind erlaubt

Die Nutzung mehrerer Balkonkraftwerke – das gilt es zu wissen

Über das Balkonsolar dürfen hier in Deutschland je Stromzähler bis zu 600 Watt in das Haus- beziehungsweise Gebäudenetz eingespeist werden. Hier erfahren Sie, wie es möglich sein kann, mehrere Kraftwerke auf dem Balkon zu betreiben – und sich dennoch an Recht & Gesetz zu halten.

Die Solarpanels jeder einzelnen Mini PV sollten ohne gegenseitige Verschattung nach Süden hin ausgerichtet sein. Alternativ können mehrere Module wahlweise nach Osten und / oder Westen hinzeigen, um so die Morgen- beziehungsweise die Abendsonne optimal zu nutzen.

Ohne Speicher lohnt es sich nicht, über mehrere Mini PVs Strom über den Eigenbedarf hinaus zu erzeugen – denn dafür gibt es keine Einspeisevergütung.

Zulässige Wattzahl für ein Balkonkraftwerk als Balkonsolar

In Deutschland gilt der Grundsatz: Alle Anlagen – ob PV mit Speicher oder ob einfache Mini PV – müssen mit den Vorschriften zu Technik, Energiewirtschaft sowie Sicherheitstechnik konform sein. Und – sie müssen den jeweils aktuellen Anforderungen des betreffenden Netzbetreibers sowie der Versorgungssicherheit entsprechen.

Das gilt für Mini PVs mit ihrer Leistung bis zu 600 Watt, die sowohl beim Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister angemeldet sind, sofern je Haushalt ein Kraftwerk für den Balkon angeschlossen wird. Sind es mehrere, dann ist deren Gesamtleistung auf die Obergrenze von 600 Watt für das Gebäude begrenzt, anders gesagt gedeckelt.

Erlaubte Zahl an Solaranlagen

In Deutschland ist je Stromkreis ein Kraftwerk für den Balkon erlaubt – bei Einhaltung, anders gesagt Nichtüberschreitung der Einspeiseleistung von 600 Watt für das Gebäude. Das ergibt – theoretisch gesehen – bis zu drei mögliche PVs. Der Elektriker des Vertrauens ermittelt im Vorhinein, welche Steckdose im Haus welchem Stromkreis zuzuordnen ist.

Zu berücksichtigen ist der Unterschied zwischen Wechselrichter und Solarpanel. Der Wechselrichter reguliert die Gesamtleistung der selbst erzeugten Solarenergie vor dem Einspeisen in das Gebäudenetz auf 600 Watt.

Beachte: Für die vereinfachten Anmelderegularien von Mini PVs via Schuko-Stecker gilt für den über Wechselrichter eingespeisten Solarstrom im Gebäude die Obergrenze von 600 Watt  ganz losgelöst davon, wie hoch die tatsächlich erzeugte Wattleistung letztlich ist.

Zahl der Balkonkraftwerke je Zähler oder Haushalt im Gebäude

Sobald die Höchstgrenze von 600 Watt je Gebäude überschritten wird, entfällt die für Kleinbetreiber geltende bürokratische Vereinfachung. Das Regulativ sind Strommenge + Wechselrichter – nicht die von den Solarpanels generierte Strommenge. Die kann beliebig hoch sein. Sie wird in jedem Fall dadurch reguliert, dass nicht mehr als 600 Watt in das Hausnetz gelangen.

Das EcoFlow PowerStream Balcony Solar System ermöglicht dadurch die Einspeisung des erzeugten Solarstroms in das Stromnetz des Energieversorgers, dass der Micro-Inverter mit Powerstation und Stromnetz verbunden wird.

Betrieb von Balkonsolar mit zwei Kraftwerken – möglich oder nicht möglich

Gemäß den „vereinfachten Anmelderegeln“ darf nicht mehr als ein Kraftwerk an denselben Stromkreis angeschlossen werden. Das ist die Einschränkung für Betreiber von Mini Kraftwerken.

Es wäre zu schön, um wahr zu sein – zwei an denselben Stromkreis angeschlossene Balkon-PV-Anlagen, die zu unterschiedlichen Himmelsrichtungen ausgerichtet sind und auf diese Weise sowohl von der Morgen- als auch von der Abendsonne zu profitieren.

Nutzung von zwei Kraftwerken auf dem Balkon – lohnenswert oder eher nicht

Diese Frage kann durchaus mit einem klaren Ja beantwortet werden. Mit einem Balkon nach Osten und Westen hin lässt sich die jeweilige Tagessonne von zwei eigenen Minis optimal nutzen. So wird ein vergleichbares Ergebnis erzielt wie mit einer größeren, anders gesagt leistungsstärkeren Balkonsolar-Anlage.

Kombination von zwei Mini PV auf dem Balkon erlaubt bis maximal 600 Watt

Nach der VDE Norm V 0100-551-1:2018-05 ist je Endstromkreis lediglich eine Stromerzeugungseinrichtung, in diesem Fall Balkonsolar, erlaubt. Sowohl Häuser als auch Wohnungen verfügen üblicherweise über drei Stromkreise – und jeder von ihnen lässt sich durch einen eigenen Leitungsschutzschalter steuern.

Daraus ergibt sich, dass in solchen Fällen drei Anlagen genutzt werden können, die über ihren jeweils eigenen Wechselrichter an einen der drei Stromkreise angeschlossen werden. Auch hierfür ist eine „vereinfachte Anmeldung“ möglich, sofern die Höchstgrenze von 600 Watt nicht überschritten wird.

Es gibt also zwei Möglichkeiten

• die zwei oder drei Wechselrichter werden per Batterieanschluss und AC-Kabel miteinander verbunden mit der Folge, dass nur einer von ihnen an die Steckdose gehängt wird

• jede Mini PV wird an einen anderen, also zweiten oder dritten Stromkreis im Haushalt angeschlossen

Deutschland – keine zahlenmäßige Beschränkung bei Balkonsolar

Sogenannter Kleinerzeuger ist in Deutschland der Betreiber von Balkonsolar mit einer Anlage bei maximal 600 Watt. Für Kleinerzeuger erübrigt sich der Abschluss eines Stromabnahmevertrages.

Je Modul auf dem Balkon, dem Carport- oder dem Garagendach wird mit einer durchschnittlichen Leistung von 350 Watt kalkuliert – somit kann mit zwei Modulen gerechnet werden. In Deutschland ist die Zahl von Minianlagen Balkonsolar nicht begrenzt – reguliert wird einzig und allein über den Wechselrichter, der die Haus- und Gebäudeleistung auf 600 Watt herunterregelt.

Mehr Strom mit Mini PV auf dem Balkon als für den Eigenbedarf

Das ist ohne weiteres möglich – es bringt dem Anlagenbetreiber jedoch keinen pekuniären Vorteil. Der überschüssige, also die Obergrenze von 600 Watt übersteigende Solarstrom wird automatisch in das öffentliche Stromnetz des örtlichen Energieversorgers eingespeist.

Im Gegensatz zum privaten Betreiber einer PV-Anlage auf dem Gebäudedach erhält der Kleinerzeuger aufgrund seiner Anmeldung + Registrierung nicht die ansonsten übliche Einspeisevergütung des Energieversorgers.

Man könnte es auch so formulieren: überschüssig erzeugter und eingespeister Strom ist wie ein Geschenk an das Energieunternehmen. Einzige Ausnahme: die Nutzung einer zusätzlichen Batterie als Speicher für die Solarenergie.

Balkonkraftwerke – Investition vs. langfristige Rentabilität

Dazu einige Eckdaten: 

• Die jährliche Einsparung mit Balkonsolar beträgt erfahrungsgemäß bis zu 200 Euro

• Kalkuliert wird mit einer Haltbarkeitsdauer von bis zu 20 Jahren

• In diesem Zeitraum wird der Wechselrichter zum Preis von etwa 300 Euro einmal alt gegen neu ausgetauscht

• Regionale sowie örtliche Förderprogramme reduzieren die Investitionskosten um einen zwei- bis mittleren dreistelligen Betrag

Als Faustregel gilt: Das Balkonkraftwerk sollte nicht mehr als 1000 Euro kosten!

 

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