Balkonkraftwerke: VDE erlaubt Schukostecker mit Auflagen, limitiert aber Solarmodule

Nach der Verabschiedung des Solarpaket 1-Gesetzes durch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat am 26. April sind die Hürden für Verbraucher, die Solaranlagen mit einer Ausgangsleistung von bis zu 800 Watt auf dem Balkon nutzen möchten, beseitigt. Dies bedeutet, dass es für bestehende und zukünftige Besitzer von Balkonkraftwerken nun erheblich einfacher wird, ein eigenes Plug-in-Solarsystem zu installieren.

Am 3. Mai veröffentlichte der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) einen neuen Entwurf für Produktstandards von Balkonkraftwerken (DIN VDE V 0126-95). Dieser Entwurf legt hauptsächlich die Bedingungen fest, unter denen der Anschluss an das häusliche Netz über eine normale Steckdose erlaubt ist, und sieht vor, die Ausgangsleistung der Solarmodule auf 960 Watt zu begrenzen. Zuvor war es zwar technisch möglich, Balkonkraftwerke über eine Standardsteckdose an das Heimnetz anzuschließen, doch im Schadensfall könnten Versicherungen eine Entschädigung verweigern.

Der VDE erlaubt die Verwendung von Schuko-Steckern mit Schutzvorrichtung

Im im DIN-VDE-Entwurfsportal veröffentlichten VDE-Standardentwurf wird erlaubt, dass Nutzer Balkonkraftwerke mit einem Schuko-Stecker an das häusliche Netz anschließen, allerdings müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Die Voraussetzung ist, dass das Balkonkraftwerk über zusätzliche Funktionen verfügt, um den Berührungsstrom und die Energie auf ungefährliche Werte zu begrenzen. Der VDE erwähnt, dass dies durch mechanische oder elektromechanische Lösungen des Herstellers erreicht werden kann, beispielsweise durch zusätzliche Schalter und Sicherungen. Gleichzeitig ist die automatische Abschaltfunktion des Wechselrichters von besonderer Bedeutung. Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann sichergestellt werden, dass bei einem Fehler kein überschüssiger Strom über die Haushaltssteckdose in das Heimnetz eingespeist wird.

Der VDE möchte die Leistung der Module auf 960 Watt begrenzen

Eine weitere Neuerung des VDE-Entwurfs ist die Begrenzung der Ausgangsleistung von Solarmodulen auf 960 Watt. Vor der Verabschiedung des Gesetzes hatte auch das Solarpaket 1 eine solche Begrenzung auf 960 Watt vorgesehen, diese wurde jedoch nicht umgesetzt.

In Abschnitt „4.1 Leistungs- und Strombegrenzung“ wird festgelegt, dass die maximal zulässige Gesamtleistung der PV-Module 800W + 20% beträgt, also maximal 960 Watt. Dies wird als die am besten geeignete Modulleistung für die Ausgangsleistung des Wechselrichters angesehen. Wenn man die im Solarpaket 1 vorgesehene maximale PV-Modulleistung von 2000 Watt verwenden würde, würde diese Leistung schnell erreicht werden, was zu einer größeren Belastung des Heimnetzes führen könnte. In solch einem anhaltenden Überlastzustand besteht das Risiko einer langfristigen Überlastung des Heimnetzes und eines möglichen Kabelbrandes. Das Ziel dieses Vorschlags ist es, dieses Risiko auf ein Minimum zu reduzieren.

Die Einhaltung der 960-Watt-Grenze im VDE-Standard könnte Auswirkungen auf Versicherungsansprüche haben. Um den sicheren Betrieb eines Balkonkraftwerks zu gewährleisten, sollte die maximale PV-Modulleistung von 960 Watt eingehalten werden. Bei Überschreitung dieses Wertes könnte eine Versicherung im Schadensfall die Entschädigung verweigern.

Derzeit ist der VDE-Standard noch ein Entwurf. Stellungnahmen zu dem neuen Entwurf können im DKE-Entwurfsportal des VDE-Verlags abgegeben werden. Die Einspruchsfrist endet am 3. Juli 2024.

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