Ab 16. Mai: Solarpaket 1 beschlossen – Vereinfachungen für Balkonkraftwerke

Die deutsche Regierung hat sich das Ziel gesetzt, die Nutzung erneuerbarer Energien in Deutschland auszubauen und plant, die Photovoltaik-Kapazität bis 2030 auf 215 GW zu erhöhen, was einer Verdoppelung der jährlichen Erweiterung entspricht. Dies soll durch eine Reihe von Vereinfachungen für Balkonkraftwerke sowie zugehörigen Dach- und Bodensystemen erreicht werden. Das Solarpaket 1 beinhaltet hauptsächlich Änderungen des EEG-Gesetzes (Erneuerbare-Energien-Gesetz), um die Ausweitung der erneuerbaren Energien zu fördern, insbesondere den Ausbau von Solarenergie und Balkonkraftwerken im Jahr 2024. Ein zentrales Ziel ist die Vereinfachung bürokratischer Prozesse.

 Das Bundeskabinett hat Mitte August letzten Jahres das Solarpaket 1 eingeführt, um die Hindernisse für den Ausbau von Solaranlagen zu verringern. Es sollte eigentlich Anfang 2024 in Kraft treten, doch aufgrund einiger kontroverser Diskussionen über einzelne Punkte verzögerte sich die Umsetzung. Schließlich, am 26. April 2024, nach einer Entscheidung des deutschen Bundestages und der Zustimmung des Bundesrates, trat das Solarpaket 1 offiziell in Kraft. Es bringt bedeutende Neuerungen für den Ausbau der Solarenergie mit sich, was für alle Besitzer von Balkonkraftwerken und alle, die daran denken, selbst solche Anlagen zu errichten, eine gute Nachricht ist, da die Hürden für den Einbau von Balkonkraftwerken tatsächlich gesenkt wurden.

 Welche Vereinfachungen es für Balkonkraftwerke im Jahr 2024 gibt und wann diese in Kraft treten, erfahren Sie in diesem Artikel.

 

Die wichtigsten Änderungen des Solarpakets 1 für Balkonkraftwerke sind:

  • Erhöhung der Leistung des Wechselrichters von 600 W auf 800 W
  • Wegfall der Pflicht zur Registrierung bei Netzbetreibern
  • Vereinfachte Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR)
  • Vorübergehende Toleranz für rückwärts laufende Stromzähler

Das Solarpaket 1 muss nun vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Die Neuerungen gelten ab dem 16. Mai 2024! Ab diesem Tag darf Dein Wechselrichter offiziell 800 Watt einspeisen, die Anmeldung wird vereinfacht, Dein Stromzähler darf übergangsweise rückwärts laufen, und einiges mehr!

Andreas Schmitz hat die wichtigsten Informationen zum Solarpaket 1 in seinem YouTube-Kanal zusammengefasst:
 

Neue Regeln für Balkonkraftwerke ab 2024

0%-Mehrwertsteuer

Ab dem 1. Januar 2023 beträgt der Mehrwertsteuersatz für den Verkauf von Photovoltaiksystemen und Batteriespeichern 0%. Diese 0% gelten auch für Steck-Solarsysteme. Das bedeutet, dass der Kauf von Balkonkraftwerken erschwinglicher wird.

800 W Einspeisebegrenzung

Die Einspeisebegrenzung des Wechselrichters wurde von 600 W auf 800 W erhöht. Eine höhere Einspeisebegrenzung bedeutet, dass Verbraucher durch Steck-Solarsysteme mehr Sonnenenergie für den Haushaltsstrom nutzen können.

Vereinfachte Registrierung

Es ist nicht mehr erforderlich, sich bei lokalen Netzbetreibern zu registrieren. Verbraucher müssen sich jetzt nur noch im Marktstammdatenregister (MaStR) des Bundesnetzamtes registrieren lassen. Dieser Registrierungsprozess wurde ebenfalls vereinfacht und erfordert weniger Informationen.

Vorübergehende Toleranz für rückwärts laufende Stromzähler

Ferraris-Zähler und andere analoge Zähler ohne Rücklaufsperre müssen innerhalb von 4 Monaten nach Inbetriebnahme vom Messstellenbetreiber durch bidirektionale oder moderne digitale Zähler ersetzt werden. Kunden müssen diese nicht kaufen. Der Messstellenbetreiber wird automatisch Kontakt aufnehmen.

Hinweis: Balkonkraftwerke müssen erst einen Monat nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister registriert werden. Daher können Kunden ohne Zähler mit Rücklaufsperre eine Weile von der Installation profitieren. 

VDE erlaubt die Verwendung von Schuko-Steckern mit Schutzeinrichtungen

Am 3. Mai veröffentlichte der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) den Entwurf der DIN VDE V 0126-95 "Steckersolargeräte". Der Standardentwurf, der im DIN-VDE-Entwurfsportal veröffentlicht wurde, erlaubt unter bestimmten Bedingungen die Verwendung von Schuko-Steckern, um Balkonkraftwerke an das Hausnetz anzuschließen.

Die maximale Leistung für Solarmodule beträgt 2000 Watt

Die maximale Gesamtleistung der Solarmodule in einem Balkonkraftwerk beträgt 2000 Watt. Solche Systeme müssen vor dem Inkrafttreten des Solarpaket 1 registriert werden, um von den alten Vorschriften zu profitieren.

Allerdings sieht der am 3. Mai veröffentlichte VDE-Standardentwurf vor, die Leistung der Solarmodule auf 960 Watt zu begrenzen. Der Entwurf besagt: "Die maximal zulässige Summe der Leistungen der PV-Module (Pmax nach DIN EN IEC 61730-1 (VDE 0126-30-1):2018-10) beträgt 800 W +20 %." Das entspricht einer maximalen Gesamtleistung der Module von 960 Watt, während die Bundesregierung dies bereits gesetzlich auf 2000 Watt festgelegt hat. Natürlich ist der neue VDE-Standardentwurf derzeit nur ein Entwurf und kann noch Änderungen unterliegen. Kommentare zum neuen Entwurf können auf der Website des DKE-Normenentwurfsportals des VDE-Verlags abgegeben werden. Die Frist für Einwände endet am 3. Juli 2024.

Derzeit erlauben Wechselrichter eine Einspeiseleistung von 800 W für Balkonkraftwerke. Wenn Verbraucher ein 2000-Watt-Solarmodulsystem installieren und ein Balkonkraftwerk mit Speichersystem ergänzen, wird die Effizienz der Solarenergie weiter verbessert.

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Balkonkraftwerke werden nicht mehr als Bauprodukte betrachtet

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat in einem Bericht vom letzten Jahr klargestellt, dass die Glasmodule von Plug-in-Solaranlagen nicht als Bauprodukte gelten. Damit entfallen die bisherigen Beschränkungen für Balkonkraftwerke als Bauprodukte, wie etwa die Regeln für Überkopfverglasung und die Begrenzung der Modulgröße auf 2 Quadratmeter.

Für Mieter wird die Nutzung von Plug-in-Solarsystemen einfacher

In diesem Jahr werden die Rechte für Balkonkraftwerke in das Mietrecht als besondere Maßnahmen aufgenommen. Dies bedeutet, dass Vermieter solche Systeme grundsätzlich nicht mehr verbieten können. Eine fachgerechte Installation ist jedoch eine grundlegende Voraussetzung. Auch in Zukunft wird es hilfreich sein, den Mietvertrag sorgfältig zu lesen und das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, um Konflikte zu vermeiden. Natürlich müssen bei der Installation eines Balkonkraftwerks in einer Mietwohnung die VDE-Normen für Plug-in-Photovoltaiksysteme eingehalten werden.

Zusammenfassung

Das Solarpaket 1 markiert einen wichtigen Meilenstein im deutschen Solarförderprozess und zeigt, dass die Bundesregierung die Bedeutung von Solarenergie im Kampf gegen den Klimawandel erkannt hat. Diese Vereinfachungen tragen auch wesentlich zur Energiewende und zur Erreichung der Klimaziele bei. Sowohl Mieter als auch andere Nutzer, die eine Energiewende anstreben, werden es einfacher haben, Solarenergie zu nutzen. Mit der Entwicklung des Marktes werden auch die Kosten für die Nutzung von Solarstromsystemen sinken.

 

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